Gutachtenerstellung

Neutralität setzt sich durch.
Ob Kasko- oder Haftpflichtschäden, wir ermitteln präzise alle Details, die für die Beweissicherung und Schadenregulierung wichtig sind. All unsere Gutachten sind verkehrsfähig und prozesstauglich – zum Schutz vor unberechtigten Forderungen und für die Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche.

Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte freie Wahl des Gutachters. Die Kosten für das Gutachten trägt die gegnerische Versicherung, sofern die Bagatellschadengrenze (derzeit ca. 750 Euro) nicht unterschritten wird.

Bei einem Kaskoschaden ist der Geschädigte bei der Gutachtenbeauftragung an die Weisung des Versicherers gebunden.

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